Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Stand 1. Januar 2009
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen über Unternehmensberatungsleistungen gelten zwischen Detlev Hoppenrath, IT Beratung Hoppenrath (im Folgenden IT Beratung Hoppenrath oder Auftragnehmer), Haus 4, 85570 Markt Schwaben und dem Auftraggeber für alle Verträge (in schriftlicher und elektronischer Form) sowie für alle Dienstleitungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Diese Auftragsbedingungen finden Anwendung sowohl gegenüber privaten wie öffentlichen Auftraggebern. Sie haben Vorrang vor allen Auftragsbedingungen des Auftraggebers ("Einkaufsbedingungen", "Besondere Vertragsbedingungen" u. ä.)
§ 2 Angebot und Auftragserteilung
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden seitens der IT Beratung Hoppenrath durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung durch Rechnung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
§ 3 Leistungsumfang
Die IT Beratung Hoppenrath ist von der Pflicht zur persönlichen Erbringung der mit der Auftragserledigung verbundenen Einzelleistungen befreit. Soweit die IT Beratung Hoppenrath Dritte heranzieht, kann die IT Beratung Hoppenrath sich sowohl eigener Mitarbeiter wie auch selbständiger Unterauftragnehmer bedienen. Dem Auftraggeber bleibt die IT Beratung Hoppenrath aber stets unmittelbar verpflichtet.
Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Beratungen in Rechts-, Versicherung- oder Steuerfragen; Gegenstand sind auch nicht die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, Akquisitionstätigkeiten, insbesondere nicht die Vermittlung privater oder staatlicher Darlehen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird die IT Beratung Hoppenrath den Auftraggeber darauf hinweisen, der die Beauftragung solcher Personen unmittelbar vornimmt.
§ 4 Schweigepflicht
(4.1) Schweigepflicht des Auftragnehmers
Die IT Beratung Hoppenrath ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und solche nicht außerhalb des Auftrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
Dies gilt auch für solche Umstände, die für künftige geschäftliche Aktivitäten des Auftraggebers von entscheidender Bedeutung sind bzw. sein werden, sofern sie nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind. Schriftliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte und Empfehlungen, die sich auf den Auftrag und den Auftraggeber beziehen, darf die IT Beratung Hoppenrath nur nach erteilter Einwilligung des Auftraggebers an Dritte aushändigen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der IT Beratung Hoppenrath.
(4.2) Verarbeitung personenbezogener Daten
Die IT Beratung Hoppenrath ist befugt, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages durch den Auftraggeber bekannt gegebene personenbezogene Daten verarbeiten zu lassen, ggf. auch DV-gestützt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(5.1) Allgemeines
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die IT Beratung Hoppenrath bei der Durchführung der Beratung nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
(5.2) Öffentliche Fördermittel
Für den Fall, dass der Auftraggeber beabsichtigt, für den Auftrag selbst oder hinsichtlich des dem Vertrag zugrunde liegenden Gegenstandes öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Umstände subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StGB darstellen, wobei sich die Einzelheiten aus den jeweiligen Förderrichtlinien im Zusammenhang mit § 264 StGB ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich insofern, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
Auf Verlangen von IT Beratung Hoppenrath hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und mündlichen Erklärung in einer von IT Beratung Hoppenrath formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
§ 6 Vergütung
(6.1) Honorarsätze
Das Entgelt für die Dienste der IT Beratung Hoppenrath bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von der IT Beratung Hoppenrath und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
Die Gültigkeitsdauer der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze ist auf ein Jahr beschränkt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
(6.2) Reisen und Fahrten
Die Abrechnung der Reisekosten orientiert sich am tatsächlichen Aufwand. Angefallene und nachgewiesene Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel sind IT Beratung Hoppenrath zu erstatten.
Reise- und Fahrtzeiten werden, wenn die Dienstleistung nicht am Sitz des Auftragnehmers erfolgt, mit 50% des jeweiligen Stunden- bzw. Honorarsatzes berechnet. Gesprächs- und Verhandlungszeiten mit Dritten werden mit den jeweiligen Stunden- bzw. Honorarsätzen für Beratungszeit berechnet.
Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt der IT Beratung Hoppenrath vorbehalten, wobei IT Beratung Hoppenrath verpflichtet ist, Fahrtkosten nach den jeweils kürzesten Entfernungen zu berechnen sowie Reisen, deren Kosten ein vernünftiges Verhältnis zum gesamten Honoraraufwand überschreiten, nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftragnehmers durchzuführen.
(6.3) Fälligkeit
Alle Forderungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge (netto Kasse) fällig. Bei verspäteter Zahlung ist die IT Beratung Hoppenrath berichtigt, Mahnkosten in Höhe von € 15,00 je Mahnung unbeschadet von Verzugszinsen zu erheben.
Gelieferte Waren bzw. erstelltes Design und Scripts sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der IT Beratung Hoppenrath.
(6.4) Sonstiges
Einzelheiten zur Zahlungsweise sowie zur Erstattung von Auslagen für Mehrfachfertigung von Berichten, Berechnungen etc. sind im Auftrag schriftlich zu vereinbaren. Nach Abschluss des Auftrages erteilt IT Beratung Hoppenrath dem Auftraggeber eine Abschlussrechnung, in der die Gesamtkosten detailliert und unter Absetzung erhaltener Vorschüsse und Abschlagszahlungen aufzuführen sind. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen. Ist der Auftrag von mehreren Personen gemeinsam erteilt worden, so haften diese für die gesamten Kosten gesamtschuldnerisch.
IT Beratung Hoppenrath ist berechtigt das Firmenlogo der IT Beratung Hoppenrath sowie einen Texthinweis wie etwa "Webdesign und Webprogrammierung" mit Link zur Webseite der IT Beratung Hoppenrath auf der Webseite des Auftraggebers zu platzieren, vorausgesetzt IT Beratung Hoppenrath hat wesentlich zur Erstellung dieser Webseite, ihres Designs oder anderer wesentlicher Abläufe beigetragen.
§ 7 Gewährleistung
(7.1)
Die IT Beratung Hoppenrath führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen und technischen Regeln durch.
(7.2)
Alle Empfehlungen und Prognosen durch die IT Beratung Hoppenrath erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die IT Beratung Hoppenrath bietet Gewähr für ihre Leistungen, soweit die IT Beratung Hoppenrath für diese gem. § 8 die Haftung übernimmt. Soweit die Leistung durch die IT Beratung Hoppenrath mit Mängeln behaftet ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung. Er kann zunächst Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel durch einmal wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistung vom Auftrag zurück zutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistung anfallen, ist für beide Seiten ausgeschlossen.
Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 8.
(7.3)
Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc. in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc.) können durch die IT Beratung Hoppenrath jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntniserlangen gegenüber der IT Beratung Hoppenrath gerügt werden.
(7.4)
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach § 8.2 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
§ 8 Haftung
(8.1) Allgemeines
Die IT Beratung Hoppenrath haftet für den Einsatz gehörig ausgebildeter, mit der nötigen Sach- und Fachkenntnis in den zur Ausführung des Auftrages relevanten sonstigen Fachgebiet versehener Mitarbeiter, außerdem für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung des Auftrages (Projektleitung).
(8.2) Haftungsgrenze / Haftungsausschluss
Die IT Beratung Hoppenrath haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Die IT Beratung Hoppenrath übernimmt zudem keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – auf den Auftragswert ohne Umsatzsteuer, höchstens jedoch auf den Betrag von € 15.000.
IT Beratung Hoppenrath haftet nicht für den entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden sowie aufgezeichnete Daten. Der Auftraggeber spricht die IT Beratung Hoppenrath von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns (gleich in welcher Form) übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters / Wahrung der Vertraulichkeit durch den Auftraggeber
Der Aufraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von IT Beratung Hoppenrath gefertigten Werke (z.B. Designs, Webseiten, Inhalte, Scripts, Programme, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc.) nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei IT Beratung Hoppenrath (unveräußerliches Persönlichkeitsrecht). Der Auftraggeber erhält – sofern nicht anders vereinbar – das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
Die Nutzung der im Rahmen des Auftrages von IT Beratung Hoppenrath erstellten Arbeitsergebnisse durch juristische Personen, welche in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber stehen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Konzernklausel).
Für Verletzung der vorstehenden Schutzpflicht haftet der Auftraggeber gegenüber der IT Beratung Hoppenrath.
§ 10 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung
(10.1) Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der IT Beratung Hoppenrath angebotenen Leistung in Verzug, gelten § 765 i. V. mit 615 BGB. Außerdem steht IT Beratung Hoppenrath das Recht zu außerordentlichen Kündigungen gem. § 626 BGB zu. Ergebnisse höherer Gewalt begründen keinen Annahmeverzug. § 12 gilt sinngemäß.
(10.2) Unterlassene Mitwirkung
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obenliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung durch die IT Beratung Hoppenrath, so gilt dies als "wichtiger Grund" für eine fristlose Kündigung des Vertrages durch IT Beratung Hoppenrath im Sinne von § 627 BGB. Die IT Beratung Hoppenrath behält ihren Anspruch auf Ersatz der ihr durch den Verzug entstandenen Mehraufwendungen, sowie des entstandenen Schaden. Dies gilt auch, wenn die IT Beratung Hoppenrath von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 11 Treuepflicht
Auftraggeber und IT Beratung Hoppenrath verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen sind insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die der IT Beratung Hoppenrath die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die IT Beratung Hoppenrath, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die IT Beratung Hoppenrath unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.
Wenn Dritte, von denen die IT Beratung Hoppenrath für die Ausführung des Auftrages abhängig ist, ihre Dienste für IT Beratung Hoppenrath unter Hinweis auf höhere Gewalt einstellen, und somit nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, gilt diese Nicht- oder nicht rechtzeitige Erfüllung seitens dieser Dritten auch für die IT Beratung Hoppenrath selbst als höhere Gewalt gegenüber dem Auftraggeber.
§ 13 Lieferzeit, Korrekturen und Abnahme
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
Korrekturen und Änderungen von grafischen Arbeiten, Designs und Programmen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme von grafischen Arbeiten, Designs und Programmen erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
§14 Kündigung
Der Auftrag kann jederzeit vom Auftraggeber und der IT Beratung Hoppenrath gekündigt werden. In diesem Fall sind die bis zur Beendigung angefallenen Beratungsleistungen zuzüglich Nebenleistungen und evtl. Spesen zu vergüten. Eine gesonderte Vergütung infolge vorzeitiger Beendigung fällt nicht an. Anders lautende Projektvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 15 Zurückbehaltung und Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung hat die IT Beratung Hoppenrath an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
Nach Ausgleich der Honoraransprüche aus dem Vertrag hat die IT Beratung Hoppenrath dem Auftraggeber alle Unterlagen herauszugeben, die ihr aus Anlass der Ausführung des Auftrages von diesem oder Dritten übergeben worden sind. Hiervon ausgenommen sind Schriftwechsel zwischen den Vertragsparteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
§ 16 Sonstiges
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden; Gerichtsstand ist München.
Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein ( vgl. § 4)
